In den ersten Phasen des Konflikts zwischen Aserbaidschan und Karabach 1988-1991 hielten die Vereinten Nationen am Grundsatz der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der UdSSR fest. Die UNO verzichtete sich auf direkte Vermittlungsinitiativen bei der friedlichen Konfliktbeilegung auch nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion Ende 1991, stattdessen unterstützten sie die Bemühungen der Konferenz (später Organisation) der Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE).
Tief besorgt über die sich verschärfte Lage in der Region und die Bedrohung von Frieden und Sicherheit schickten die Vereinten Nationen in 1992 jedoch vier Aufklärungsmissionen in die Konfliktzone. Das erste Team für die Aufklärung vor Ort unter der Leitung des persönlichen Vertreters des UN-Generalsekretärs, des ehemaligen US-Außenministers Cyrus Vance, traf im März 1992 in Berg-Karabach ein. Eines der Ziele der Vance-Mission war es, die Vermittlungsbemühungen des amtierenden OSZE-Vorsitzenden Jiri Dinstbier zu unterstützen. Zwei weitere ähnliche Missionen trafen von Mai bis Oktober 1992 in Berg-Karabach ein. Im Juli 1992 sandte der Generalsekretär der Vereinten Nationen ein weiteres Missionsteam in die Konfliktzone, um die Vorwürfe Aserbaidschans gegen den Einsatz chemischer Waffen zu überprüfen. Laut UN-Experten „es wurden dem Missionsteam keine Beweise vorgelegt, die den Einsatz chemischer Waffen bestätigen.“
Seit Beginn der vorläufigen Friedensverhandlungen in Rom unter der Schirmherrschaft der OSZE war immer ein UN-Beobachter bei den Gesprächen anwesend.
Am 12. Mai 1992 gab der UN-Sicherheitsrat eine Erklärung ab, in der er den sofortigen Einsatz einer Mission des UN-Generalsekretärs in Berg-Karabach für die Klärung des Sachstands, der Mittel und Wege zum sofortigen Beistand der OSZE-Bemühungen zur Unterstützung der Konfliktparteien bei der Erreichung einer friedlichen Lösung begrüßte. Später brachte der UN-Sicherheitsrat seine Unterstützung für die OSZE-Bemühungen konsequent zum Ausdruck.
Inmitten der aktiven militärischen Feindseligkeiten von 1993 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat vier Resolutionen zu Berg-Karabach: 822 (1993, 30. April), 853 (29. Juni 1993), 874 (14. Oktober 1993), 884 (12. November 1993). Zu den Hauptforderungen zählten die sofortige Einstellung der Waffengänge, aller militärischen und feindlichen Operationen.
Die Hauptanforderung aller vier Resolutionen wurde von Aserbaidschan nicht vollständig erfüllt. Bereits nach der Annahme der Resolutionen hat die aserbaidschanische Seite wiederholt gegen die Waffenstillstandsabkommen verstoßen, die in Resolution 884 klar festgelegt sind, und die Vorschläge zur Einführung oder Verlängerung des Waffenstillstands abgelehnt.
Das Waffenstillstandsabkommen wurde nur ein Jahr nach der Annahme der ersten Resolution des UN-Sicherheitsrates erreicht. Aserbaidschan griff nicht auf der Grundlage der genannten Resolutionen zu einem unbefristeten Waffenstillstand, den es in dieser Zeit konsequent ignorierte, sondern aufgrund seiner militärischen Misserfolge.
Wie Vladimir Kazimirov, der ehemalige Bevollmächtigter des russischen Präsidenten für die Beilegung des aserbaidschanisch-karabachischen Konflikts in der OSZE-Minsk-Gruppe, später erklärte, war es Anfang 1994 fast unmöglich, sich auf Resolutionen des UN-Sicherheitsrates zu stützen, da diese nicht mehr durchsetzbar waren. Ihm zufolge waren die politisch-diplomatische Grundlage des Waffenstillstandsabkommens vom 12. Mai 1994 nicht die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, sondern die Gipfelerklärung der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) vom 15. April 1994 sowie das Bischkek-Protokoll der Sprecher der Parlamente von Berg-Karabach, Armenien und Aserbaidschan.
Selbst nach der Unterzeichnung des Waffenstillstands wurde die Grundvoraussetzung der Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, nämlich alle Feindseligkeiten und feindliche Handlungen einzustellen, nicht erfüllt. Die aserbaidschanische Seite verstieß regelmäßig gegen den Abkommen über die Waffenruhe, weigert sich, den von internationalen Vermittlern angebotenen Waffenstillstand zu verstärken, drohte ständig mit der Wiederaufnahme der Feindseligkeiten und setzte die Blockade von Berg-Karabach und Armenien fort.
Die aserbaidschanische Seite ignorierte nicht nur die Hauptanforderungen der Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, sondern auch eine Reihe anderer Anforderungen, zum Beispiel:
- keine Maßnahmen ergreifen, die die friedliche Beilegung des Konflikts behindern könnten (822, 853).
Ständige Provokationen Aserbaidschans auf der Kontaktlinie, anhaltende Drohungen mit Wiederaufnahme der Feindseligkeiten, Weigerung, vertrauensbildende Maßnahmen und Abbau von Spannungen zu ergreifen, Propaganda der Fremdenfeindlichkeit und des Hasses gegen die Armenier, die die weltweit lebenden Armenierinnen und Armenier zum Feind Nummer eins von Aserbaidschan erklären, erschweren die friedliche Lösung des Konflikts bis heute.
- Fortsetzung der Verhandlungen durch direkte Kontakte zwischen den Parteien (853).
In den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates werden Aserbaidschan und Berg-Karabach als Konfliktparteien genannt. Entgegen den Forderungen und Apelle des UN-Sicherheitsrates setzte Aserbaidschan im Oktober 1993 direkte bilaterale Kontakte mit Berg-Karabach aus und verzichtete im April 1997 auf die trilateralen Gespräche zwischen Berg-Karabach, Armenien und Aserbaidschan. Es ist bemerkenswert, dass infolge direkter Kontakte zwischen Aserbaidschan und Berg-Karabach etwa zehn bilaterale Abkommen über die Begrenzung der Feindseligkeiten, einen vorübergehenden Waffenstillstand oder dessen Verlängerung zu Stande kamen, die den Weg für ein Abkommen über einen unbefristeten Waffenstillstand im Mai 1994 ebneten.
- Dringende Einberufung der KSZE-Konferenz in Minsk, um eine Beilegung durch Verhandlungen zu erreichen (874).
Im Mai 1992 blockierte Aserbaidschan die Einberufung der Minsker Konferenz und stellte absichtlich unrealistische Voraussetzungen. Trotz der Aufforderungen des UN-Sicherheitsrates hielt die aserbaidschanische Seite an seine Position fest, was es unmöglich machte, die Minsker Konferenz einzuberufen.
- Wiederherstellung der Wirtschafts-, Verkehrs- und Energiebeziehungen in der Region (853).
Bei seinen Versuchen, den Konflikt gewaltsam zu lösen, griff Aserbaidschan von Anfang an auf eine Blockade von Berg-Karabach und Armenien zurück, die bis heute andauert. Darüber hinaus hat der Präsident von Aserbaidschan die vollständige Isolation von Armenien und Berg-Karabach zur obersten Priorität der Außenpolitik des Landes erklärt.
- Gewährleistung einer ungehinderten Umsetzung der internationalen humanitären Hilfsmaßnahmen in der Region (822, 853, 874).
Seit Beginn des bewaffneten Konflikts behindert Aserbaidschan weiterhin die den Zugang der zuständigen internationalen Organisationen zum Schutz der Rechte von Flüchtlingen in Berg-Karabach, um armenischen Flüchtlingen aus Aserbaidschan und Binnenvertriebenen Hilfe zu leisten.
Aserbaidschans Missachtung der Anforderungen aller vier Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, seine mangelnde Bereitschaft zur Sicherung des Friedens und die ständige Drohung, die Militäroperationen wiederaufzunehmen führten zur Abwertung und Undurchsetzbarkeit der genannten Resolutionen.