
In der Nacht vom 1. auf den 2. April 2016 starteten die Streitkräfte Aserbaidschans unter grober Verletzung des Abkommens über einen vollständigen Waffenstillstand und Feindseligkeiten von 1994 eine groß angelegte Offensive gegen die Republik Arzach, wobei sie ihr gesamtes Offensivmilitärarsenal, einschließlich Panzer, gepanzerte Fahrzeuge, schwere Artillerie und militärische Luftwaffe einsetzten. Das aserbaidschanische Militär griff nicht nur die vorderen Stellungen der armenischen Verteidigungsarmee an, sondern zielte auch auf die Grenzsiedlungen, wobei es zu Zerstörungen kam. Es tötete und schwer verletzte unschuldige Zivilisten, darunter Frauen und Kinder. Während des Aprilkrieges haben die Streitkräfte Aserbaidschans auch viele Gräueltaten und Kriegsverbrechen begangen, insbesondere brutale Morde an armenischen Kriegsgefangenen und Zivilisten, Enthauptungen und Folterungen der Leichen der Getöteten. Die Täter dieser brutalen Verbrechen erhielten später staatliche Ermutigung von der obersten Führung Aserbaidschans, und ihre Verbrechen wurden in der aserbaidschanischen Gesellschaft verherrlicht und als vorbildliches Verhalten dargestellt.

Am 25. März überschritten die aserbaidschanischen Streitkräfte unter erneuter grober Verletzung der in der trilateralen Erklärung vom 9. November 2020 übernommenen Verpflichtungen die Kontaktlinie mit den Streitkräften der Republik Arzach und sicherten dadurch einen gewissen Positionsvorsprung auf dem Territorium der Republik Arzach, in Richtung der unbefestigten Straße Stepanakert-Lisagor.
Somit versucht Aserbaidschan, die Blockade von Arzach weiter zu verschärfen und die einzige Verbindung zwischen der Hauptstadt Stepanakert und einer Reihe von Dörfern in der Region Shushi des Landes zu unterbrechen. Unterdessen versucht die aserbaidschanische Seite ihre illegalen Handlungen und Provokationen mit fabrizierten Behauptungen zu rechtfertigen, die nichts mit der Realität zu tun haben.
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Kommentar zu den Angriffen der aserbaidschanischen Streitkräfte auf die Zivilbevölkerung von Arzach

Am 22. März eröffneten die Streitkräfte Aserbaidschans unter erneuter Verletzung der Waffenstillstandsvereinbarung das Feuer auf Zivilisten, die im Verwaltungsgebiet der Stadt Chartar in der Region Martuni der Republik Arzach landwirtschaftliche Arbeiten verrichteten. Dies ist der dritte Fall von bewaffneten Angriffen auf Zivilisten durch Aserbaidschan innerhalb einer Woche.
Wie erinnern uns an der Feuereröffnung aus den aserbaidschanischen Militärpositionen auf die Dorfbewohner am 15. März, die in den Weinbergen in der Nähe des Amaras-Tals der Region Martuni arbeiteten sowie am 19. März auf einen Zivilisten, der im Verwaltungsgebiet des Dorfes Taghavard von desselber Region auf einem Traktor landwirtschaftliche Arbeiten verrichtete.
Erklärung zum Recht des Volkes von Arzach auf Selbstbestimmung

Es ist 100 Tage her, dass die illegale Blockade von Arzach durch Aserbaidschan andauert, deren Endziel es ist, das Volk von Arzach als solche zu zerstören und es aus ihrer historischen Heimat zu vertreiben. Aserbaidschan begleitet seine Aktionen mit der Anwendung von Gewalt und Terror und verfolgt eine konsequente Politik der gewaltsamen Unterdrückung des Rechts auf Selbstbestimmung des Volkes von Arzach. Gleichzeitig demonstrieren die aserbaidschanischen Behörden offen, dass sie Verhandlungen als Mittel zur Lösung jeglicher Probleme ablehnen.
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Wir begrüßen die vom Europäischen Parlament am 15. März 2023 angenommenen Entschließungen, in denen die aserbaidschanische Regierung aufgefordert wird, die Bewegungsfreiheit und -sicherheit durch den Lachin-Korridor, wie in der trilateralen Erklärung vom 9. November 2020 vorgesehen ist, zu gewährleisten, sowie eigenen Verpflichtungen gemäß der Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs vom 22. Februar 2023 nachzukommen. In diesem Zusammenhang unterstützen wir die Forderung des Europäischen Parlaments an den Rat der EU, gezielte Sanktionen gegen aserbaidschanische Regierungsvertreter zu verhängen, falls die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs vom 22. Februar 2023 nicht umgehend umgesetzt wird.
- Kommentar im Zusammenhang mit der abgegebenen Erklärung des EU-Sonderbeauftragten für den Südkaukasus und die Krise in Georgien, Toivo Klaar
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